Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.
Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.