Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören exklusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller, Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen. Die Wohnfläche wird herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung sowie in Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.