Die Kinderzulage ist ein Baustein im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes. Unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten die Bezieher der Eigenheimzulage zusätzlich Kinderzulage während des Förderungszeitraums. Die Höhe hängt von der jeweiligen aktuellen Gesetzgebung ab. Es empfiehlt sich hierbei die Beratungsleistung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.