Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Gütersände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.
Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Gütersände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.