Die Beleihungsgrenze gibt den Betrag wieder, welchen eine Bank in Abhängigkeit vom Objekt und gesetzlichen Bestimmungen nach Durchführung einer Wertermittlung maximal auf das zur Beleihung dienende Objekt an Kredit gewähren kann. Dies sind für erststellige Hypotheken (erststelliger Beleihungs- rahmen) i.d.R. 60 Prozent des ermittelten Grundstücks- und Gebäudewertes. Viele Banken sind aber auch bereit, die Beleihungsgrenze für erststellige Hypotheken zu überschreiten und bis zu 80 Prozent der Herstellungskosten oder des Kaufpreises zu finanzieren. In einem solchen Fall spricht man von einer Gesamtfinanzierung.

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