Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers und angrenzende Grundstücke eines Grundstücks.
Als amtlichen Lageplan bezeichnet man die bei den Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) geführten Verzeichnisse mit den Informationen über Form, Lage des Baukörpers und angrenzende Grundstücke eines Grundstücks.