Unter Kündigung versteht man in der Baufinanzierung die einseitige Erklärung des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Beendigung des Kreditverhältnisses. Hierbei zu unterscheiden sind die Regelungen hinsichtlich ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung eines Kreditvertrages.

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